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Fasnachtsbar 2012 im Rock Cafe Mels Donnerstag, 16.02. Samstag, 18.02. Montag, 20.02. Dienstag 21.02. (nach Umzug)
Herzlich Willkommen auf der Homepage der Knabengesellschaft Heiligkreuz.
News & EventsFasnacht: 16., 18., 20. & 21. Februar 2012 im Rock Cafe MelsSki-/Schlitteltag: Ort & Termin noch nicht fixDie diesjährige Knäbler-Reise führt uns nach Vilnius, in die Hauptstadt von Litauen (24.-28. Mai 2012)
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STATUTEN
Statuten1. Name und ZweckName, Art. 1: Die Knabengesellschaft Heiligkreuz, nachfolgend KGH genannt, ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.Zweck, Art. 2:Die KGH bezweckt die Förderung und Pflege des kameradschaftlichen Lebens. Sie ist bestrebt um einen guten Zusammenhalt der Heiligkreuzer Jugend.Die KGH ist selbstständig, d.h. sie zeigt keine hierarchische Struktur auf. Sie verwaltet sich selbst und ist politisch sowie konfessionell neutral.2. Bestand der KGHBestand, Art. 3:Die KGH besteht nur aus Aktiv- Mitgliedern.Eintritt, Art. 4:Eintreten kann jeder ledige, der das 18. Altersjahr vollendet hat, in bürgerlichen Ehren und Rechten steht und nicht als Raufbold bekannt ist sowie in Heiligkreuz aufgewachsen oder in Heiligkreuz wohnhaft ist. Mitglieder können an der Haupt-, Mai- oder Herbstversammlung aufgenommen werden. Neueintretende bezahlen eine Eintrittsgebühr von 20.- Fr. sowie den Jahresbeitrag. Geschiedene oder verwitwete werden nicht in den Verein aufgenommen.Austritt, Art. 5:Der Austritt erfolgt:a) bei Verehelichung eines Mitgliedes scheidet dieser selbst strebend aus der KGH aus und erhält ein Geschenk bei der zivilen oder kirchlichen Verehelichung, welches sich nach dem Stand der Vereinskasse richtet.b) wenn er freiwillig verlangt wird.Ausschluss, Art. 6-8:Wenn ein Mitglied die Verpflichtung gegenüber der KGH nicht erfüllt, die Statuten oder das Ansehen der KGH in grober Weise verletzt, so kann dieser bei einer HV durch 2/3 Mehrheit der Anwesenden ausgeschlossen werden.Austritte aus der Gesellschaft sind dem Präsidenten schriftlich zu melden. Die Austrittsgebühr beträgt Fr. 20.-Mitglieder, welche austreten oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.3. Pflichte und RechteStatuten, Art. 9:Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der KGH zu wahren, die Statuten zu beachten, Vereinsbeschlüsse nachzuleben und sich an die Anordnungen des Vorstandes zu halten. Sämtliche Mitglieder haben sich an allen Versammlungen und Anlässen zu beteiligen oder sich beim Präsidenten zu entschuldigen.Neumitglieder, Art. 10:Neueintretende Mitglieder erhalten ein Exemplar der Vereinsstatuten, die ordentliche Vereinstracht sowie einen Beitrag ans Gilet.Stimmrecht, Art. 11 & 12:Sämtliche Mitglieder sind an den Versammlungen stimmberechtigt und haben das Recht, Anträge zu stellen.Neumitglieder welche gerade aufgenommen wurden, sind ab der kommenden Versammlung stimmberechtigt.4. Organisation und LeitungVersammlung, Art. 13 & 14:Die Hauptversammlung wird jährlich im Januar abgehalten. Die ordentlichen Traktanden sind:Protokoll der Letzten HVJahresbericht des PräsidentenKassenbericht und BilanzBericht der RechnungsrevisorenEvtl. NeuwahlenAusserordentliche Versammlungen werden einberufen, so oft es der Vorstand für nötig erachtet oder ein Drittel der Mitglieder unter Angabe der Gründe eine solche vom Vorstand verlangt.Wahlen, Art. 15:Über die Vereinsgeschäfte wird in offener Abstimmung entschieden. Die Versammlung kann auf Antrag eine geheime Abstimmung beschliessen.Bei allen Wahlen, mit Ausnahme von Art. 6, entscheidet das absolute Mehr. Bei Wahlen oder Abstimmungen im zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr der Anwesenden. Der Präsident hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.5. Der VorstandVorstand, Art 16:Die allgemeine Leitung der KGH ist einem aus 5 Mitglieder bestehendem Vorstand übertragen. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:PräsidentVizepräsidentKassierAktuarBeisitzerDer Vorstand wird an der HV gewählt und die Amtszeit beträgt mindestens zwei Jahre. Demissionen erfolgen nur auf das Ende des Vereinsjahres.Aufgaben, Art. 17:Der Vorstand führt die Aufsicht und Leitung der Gesellschaft. Der Präsident leitet die Versammlungen: seinen Weisungen hat sich ein jedes Mitglied unbedingt zu unterziehen. Der Kassier sorgt für den richtigen Eingang der Beträge, bestreitet die Auslagen der Gesellschaft und hat jährlich an der HV einen genauen Bilanzabschluss abzulegen. Der Aktuar führt das Protokoll, sowie allfällige Korrespondenzen.Befugnisse, Art. 18:Dringende Vorstandsgeschäfte können durch einen Ausschuss von 2 Mitgliedern erfolgen. Der Präsident muss in jedem Fall informiert werden. Sämtliche Handlungen müssen im Sinne der Gesellschaft erfolgen.6. Brauchtum der KGHKleidung, Art. 19:Die Vereinstracht besteht aus:Giletweisses Vereinshemdblaue JeansDie Tracht wird an offiziellen Anlässen getragen (ausser Melser Fasnacht).Waldfest, Art. 20:Seit 1973 veranstaltet die KGH (alle ungeraden Jahre) abwechselnd mit dem Feuerwehrverein Heiligkreuz auf dem Tiergartenhügel das Waldfest. Dieses umfasst einen grossen Festplatz im Freien, sowie Festbetrieb in der angebauten Bar und in der Höhle. (>vgl. Vertrag mit der Ortsgemeinde Mels 2.4. 96)Fasnacht, Art. 21:Die KGH ist bestrebt einen aktiven Beitrag an die Melser Fasnacht zu leisten. Über die Art der Durchführung entscheidet der Vorstand mit den Mitgliedern an einer ordentlichen Versammlung. Nach Möglichkeit wird eine Gruppe beauftragt einen Fasnachtswagen für den Fasnachtsumzug aufzubauen.KGH Reisen, Art. 22:In den geraden Jahren (ohne Waldfest) wird eine Vereinsreise organisiert. Diese richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Vereinskasse. Die Arbeitseinsätze werden angerechnet. Zudem werden je nach Möglichkeiten ein Skiweekend und/ oder ein Herbstausflug organisiert. Weitere Ausflüge werden nach Absprache mit dem Vorstand mitfinanziert.7. FinanzenEinnahmen, Art. 23:Die Einnahmen der KGH bestehen aus:Dem JahresbeitragEinnahmen WaldfestEinnahmen FasnachtBussenFreiwillige BeiträgeBeiträge, Art. 24:Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 10.- und wird an der HV eingezogenBussen, Art 25:Bussen bei Verspätung an Versammlungen:- 1-15 min > Fr. 10.-- 15- 30 min > Fr. 15.-Missachten von Art. 19 > Fr. 10. (je Position)Ausgaben, Art. 26:Das erwirtschaftete Vermögen dient zur Unkostendeckung der Vereinsreise und weiterer Ausgaben nach Art. 22. Es können an der Hauptversammlung auch Spenden an soziale Institutionen oder andere Vereine (Personen) beantragt werden, welche sich nach dem Vereinsvermögen richten.Versicherung, Art. 27:Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Mitgliedes.8. SchlussbestimmungenAuflösung, Art. 28:Die Auflösung der KGH kann nur in eine zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.Bei einer allfälligen Auflösung wird das vorhandene Vermögen Zins ertragend angelegt. Sollte innert 10 Jahren keine gleichnamige Gesellschaft gegründet werden, so kann das Vermögen und das Inventar für einen wohltätigen Zweck verwendet werden.Das Vermögen darf nicht unter den Mitgliedern aufgeteilt werden.Revision, Art. 29:Abänderungen der Statuten stehen jeder Versammlung zu, sie müssen mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden und treten sofort in Kraft.Besonderes, Art. 30:In allen, in diesen Statuten nicht vorgesehenen Fällen handelt der Vorstand der KGH zum Wohle des Vereins. Das ergänzende Recht der Art. 60ff ZGB tritt automatisch in Kraft.Diese Statuten treten per Anfangs März 2006 in Kraft.Präsident, Rene BärtschVize Präsident, Toni Müller.
LIED
KnäblerliedI bins ä Buab vo Heiligkrüz,holdie dulie holdie,Heut seht ihr mich zum letzten mal,holdie dulie holdie.und i geh jetzt fort, und i geh jetzt fort.Der schönschte Buab vo Heiligkrüz.Und wenn i einisch gstorbe bi,holdie dulie holdie,dann setzt mir einen Grabstein hin,holdie dulie holdie.Und schreib darauf, und schreib darauf:Hier ruht in Gott, hier ruht in Gott,der schönschte Buab vo Heiligkrüz.
VORSTAND
Bärtsch Daniel
Good Marc
Willi Dominik
Ackermann Markus
Bärtsch Marco
knaebler_gmx.ch
MITGLIEDER
Von links nach rechts: René Bärtsch, Reto Rüttimann, Claudio Stucki, Thomas Müller, Stephan Hofer, Ruedi Hobi, Mirco Ackermann, Dominic Hofer, Daniel Bärtsch, Simon Ackermann, Roger Sperandio, Markus Ackermann, Marco Bärtsch, Paul Müller, Roger Unterthurner, Werner Marthy, Dominik Willi, André Good, Andreas Ackermann, Toni Walser, Ronny Danner, Thomas Ernst, Markus Ackermann, Michael Tschirky, Daniel Bärtsch, Roger Eberle, Marco Bärtsch, Bruno Ackermann Es fehlen: Rolf Willi, Marc Good, Andy Schnyder, Philipp Wyss, Andy Tremp
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KGH Jubilaeumsfest
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